
Die Brut- und Setzzeit ist eine kritische Phase im Jahr, in der Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen. Um diese Tiere zu schützen, haben die deutschen Bundesländer spezifische Regelungen erlassen, die oft eine Leinenpflicht für Hunde vorsehen. Für Halter von American Bullys ist es wichtig, sowohl die allgemeinen Leinenpflichten während dieser Zeit als auch eventuelle rassespezifische Vorschriften zu kennen.
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Allgemeine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit
Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit variiert je nach Bundesland. In den meisten Fällen erstreckt sie sich vom 1. April bis zum 15. Juli. Einige Bundesländer haben jedoch abweichende Regelungen. Hier eine Übersicht:
- Baden-Württemberg: 1. April – 15. Juli
- Bayern: Keine landesweite Regelung; lokale Vorschriften beachten
- Berlin: Ganzjährige Leinenpflicht in öffentlichen Grünanlagen
- Brandenburg: 1. April – 15. Juli
- Bremen: 15. März – 15. Juli
- Hamburg: 1. März – 15. Juli
- Hessen: 1. März – 30. Juni
- Mecklenburg-Vorpommern: 1. April – 15. Juli
- Niedersachsen: 1. April – 15. Juli
- Nordrhein-Westfalen: 1. März – 15. Juli
- Rheinland-Pfalz: 1. April – 15. Juli
- Saarland: 1. April – 15. Juli
- Sachsen: Keine landesweite Regelung; lokale Vorschriften beachten
- Sachsen-Anhalt: 1. März – 15. Juli
- Schleswig-Holstein: 1. März – 15. Juli
- Thüringen: Keine landesweite Regelung; lokale Vorschriften beachten
Während dieser Zeiträume müssen Hunde in bestimmten Gebieten, wie Wäldern, Feldern oder Naturschutzgebieten, an der Leine geführt werden. Die genauen Bestimmungen können je nach Kommune variieren.
American Bully als Listenhund: Bundeslandspezifische Regelungen
Der American Bully ist eine Hunderasse, die in einigen Bundesländern als Listenhund eingestuft wird, was zusätzliche Auflagen für Halter mit sich bringt. Die Einstufung und die damit verbundenen Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland:
- Baden-Württemberg: Einstufung in Kategorie 2; Haltung ab 6 Monaten erlaubnispflichtig
- Bayern: Einstufung in Kategorie 1; Haltung generell erlaubnispflichtig
- Berlin: Einstufung in Kategorie 1; Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis, Wesenstest und Maulkorbpflicht erforderlich
- Brandenburg: Einstufung in Kategorie 1; generelles Haltungs- und Zuchtverbot
- Bremen: Keine spezifische Einstufung; grundsätzlich verboten, Ausnahmen möglich
- Hamburg: Einstufung in Kategorie 1; Halteerlaubnis erforderlich, Leinen- und Maulkorbpflicht
- Hessen: Keine spezifische Einstufung; Haltung erlaubnispflichtig, Sachkundenachweis und Wesenstest erforderlich, Leinen- und Maulkorbzwang
- Mecklenburg-Vorpommern: Keine spezifische Einstufung; ohne Negativzeugnis ist Halterlaubnis erforderlich, grundsätzlicher Leinen- sowie Maulkorbzwang
- Nordrhein-Westfalen: Einstufung in Kategorie 1; Erlaubnispflichtig, Sachkundenachweis und Wesenstest erforderlich
- Rheinland-Pfalz: Keine spezifische Einstufung; Haltung erlaubnispflichtig
- Saarland: Keine spezifische Einstufung; Haltung nur mit positivem Wesenstest erlaubt
- Sachsen-Anhalt: Keine spezifische Einstufung; Wesenstest erforderlich; bei negativem Wesenstest Haltung nur mit behördlicher Erlaubnis
In den übrigen Bundesländern gibt es derzeit keine spezifische Einstufung des American Bully als Listenhund.
Auswirkungen auf den Freilauf während der Brut- und Setzzeit
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Für Halter eines American Bully ergeben sich somit je nach Bundesland unterschiedliche Verpflichtungen:
- Leinenpflicht aufgrund der Brut- und Setzzeit: Unabhängig von der Rasse gilt in den meisten Bundesländern während der Brut- und Setzzeit eine allgemeine Leinenpflicht in bestimmten Gebieten.
- Rassespezifische Auflagen: In Bundesländern, in denen der American Bully als Listenhund geführt wird, können zusätzliche Auflagen wie eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht bestehen, die auch außerhalb der Brut- und Setzzeit gelten.
Beispiel: In Berlin gilt für Hunde generell eine Leinenpflicht in öffentlichen Grünanlagen.